Sachsen-Altenburg

(Herzogtum, Freistaat)

Sachsen-Wittenberg, 1260 aus dem nach der Absetzung Heinrichs des Löwen geschaffenen Herzogtum Sachsen gebildet, spaltete sich 1485 in die albertinische Linie und die ernestinische Linie.
Die ernestinische Linie erhielt den größten Teil Thüringens und das Vogtland. Sie splitterte ab 1572 in zahlreiche Teilherzogtümer auf. Dabei entstand 1572 Sachsen-Weimar und hieraus 1603 das nach dem bereits 976 als Ausstattungsgut des Bistums Zeitz erwähnten, 1328 an die Wettiner gefallenen Altenburg an der Pleiße nördlich von Zwickau benannte S.
Dieses erlangte 1640 aus dem Sachsen-Gotha, zu einem Viertel an Sachsen-Weimar.
1680 zerfiel Sachsen-Gotha unter anderem in Sachsen-Gotha-Altenburg (daneben Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg, Sachsen-Römhild, Sachsen-Hildburghausen).
Später kamen die Ämter Altenburg und Ronneburg, die Städte und Ämter Eisenberg, Camberg und Roda und das Amt Kahla an Sachsen-Gotha-Altenburg und die Ämter Saalfeld, Gräfenthal und Probstzella an Coburg-Saalfeld.
Am Ende des 18. Jahrhunderts gehörten S. und Sachsen-Gotha zur weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des Reichstages und zum obersächsischen Reichskreis.

1825 erlosch das Haus.
Am 12.11.1826 erfolgte durch Schiedsspruch König Friedrich Augusts I. von Sachsen eine umfassende Neuordnung in die Herzogtümer S., Sachsen-Coburg und Gotha und Sachsen-Meiningen.
Herzog Friedrich von Sachsen-Hildburghausen erhielt für seinen Verzicht auf Sachsen-Hildburghausen das neue S.
S. erlangte am 29.4.1831 eine Verfassung und trat 1833/4 dem deutschen Zollverein, 1867 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei.

1910 umfaßte es 1324 Quadratkilometer mit 216000 Einwohnern. Im November 1918 dankte der Herzog ab.
Der Freistaat S. schloß sich dem Land Thüringen (1.5.1920) an, dessen Gebiet von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik gehörte.

Quelle: Gerhard Köbler, Historisches Lexikon der deutschen Länder: die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München, 1992