Sachsen-Weimar-Eisenach

(Herzogtum, Großherzogtum). 1741 entstand nach dem Anfall Sachsen-Eisenachs an Sachsen-Weimar das Herzogtum S. innerhalb dessen Goethe und Schiller unter Herzog Karl August die Weimarer Klassik begründeten. 1815 wurde S. zum Großherzotum erhoben. Am 5. 5. 1816 erhielt es eine betont fortschrittliche Verfassung, die früheste im Deutschen Bund überhaupt. 1833/4 trat es dem Deutschen Zollverein bei. 1850 wurde die Verfassung geändert. 1867/71 trat S. dem Norddeutschen Bund bzw. dem Deutschen Reich bei. 1877 führte es amtlich auch die Bezeichnung Großherzogtum Sachsen. 1913 wurde mit Sachsen-Meiningen ein Grenzvertrag bezüglich Kranichfelds geschlossen. 1910 umfaßte S. 3610 Quadratkilometer mit 417100 Einwohnern. Im November 1918 dankte der Großherzog ab. Der Freistaat schloß sich dem Land Thüringen an (1. 5. 1920). 1945 kam Thüringen zur sowjetischen Besatzungszone und damit von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik. Am 25. 7. 1952 wurde Thüringen aufgelöst (str.), am 3. 10. 1990 wieder begründet.

L.: Wolff 396; Zeuser 552ff. II b 9. 10; Geschichte Thüringens, hg v. Patze, H./Schlesinger. W., Bd.1-4 1967ff.

Quelle: Gerhard Köbler, Historisches Lexikon der deutschen Länder: die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München, 1992


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