Fürstentum Sachsen-Eisenach

Sachsen-Eisenach (Fürstentum). 1572 entstand durch Erbteilung
der ernestischen Linie Sachsens Sachsen-Coburg-Eisenach und hieraus
1596 S., das 1638 erlosch. 1641 spaltete sich von davon Sachsen-Weimar, an
welches die Güter zu zwei Dritteln gefallen waren, erneut eine Linie
S. ab, die 1644 Sachsen-Weimar eine Linie S. ab. 
Sie starb 1741 aus und kam an Sachsen-Weimar. Am Ende des 18. Jahrhunderts
gehörten Sachsen-Weimar und das 30000 Einwohner und 8 Quadratmeilen
umfassende S. der weltlichen Bank des Reichsfürstenrates des
Reichstages und dem obersächsischen Reichskreis an und zählte S. zum
Kanton Rhön-Werra des Ritterkreises Franken. Sachsen-Weimar-Eisenach ging am 
1.5.1920 in Thüringen, dessen Gebiet von 1949 bis 1990 zur DDR gehörte, auf.

Quelle: Gerhard Köbler, Historisches Lexikon der deutschen Länder: die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München, 1992